Wohnung bewerten: worauf es ankommt

Eine Eigentumswohnung wird nach denselben anerkannten Verfahren betrachtet wie ein Haus, aber andere Angaben bestimmen das Ergebnis. Zusätzlich zum anteiligen Grundstückswert und Zustand des Gebäudes sind Geschoss, Aufteilung und Ausstattung wichtig.

Wohnungsspezifische Angaben

Lage im Gebäude

  • Geschoss und Aufzug
  • Erdgeschoss, Dachgeschoss oder Souterrain
  • Ausrichtung und Lärmsituation

Flächen und Zuschnitt

  • Wohnfläche in m²
  • Zimmeranzahl und Aufteilung
  • Balkon, Loggia oder Terrasse

Zubehör und Sondernutzung

  • Stellplatz, Garage oder Tiefgarage
  • Kellerabteil und Abstellraum
  • Sondernutzungsrechte, etwa Gartenanteil

Gebäude und Gemeinschaft

  • Baujahr und Sanierungen am Gesamtgebäude
  • Heizungsart, Dämmung und Energieklasse
  • Zustand von Dach, Fassade und Treppenhaus

Unterschiede zur Hausbewertung

Haus
  • Bodenwert aus eigener Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
  • Gebäude, Dach, Fassade und Außenanlagen allein in Ihrer Hand
  • Sanierungen entscheiden Sie selbst und wirken direkt
  • Wert stark von Grundstück und Ortslage geprägt
Wohnung
  • Bodenwertanteil nur über den Miteigentumsanteil
  • Dach, Fassade und gemeinschaftliche Bauteile und Anlagen gehören der Gemeinschaft
  • Sanierungen hängen an Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Geschoss, Aufzug, Balkon und Stellplatz können den Wert beeinflussen

Selbst genutzt oder vermietet

Bei selbst genutzten Wohnungen steht das Vergleichspreisniveau der Region im Vordergrund. Bei vermieteten oder vermietbaren Wohnungen wird, soweit die Datenlage es zulässt, zusätzlich die Ertragsseite betrachtet, also die nachhaltig erzielbaren Erträge und die Bewirtschaftung. Welche Verfahren im Einzelfall tragen, hängt vom Objekt und den verfügbaren Daten ab.

Auch bei Wohnungen gilt: Der digitale Wertreport entsteht ohne Ortsbesichtigung und ersetzt kein förmliches Verkehrswertgutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen. Angaben, die Sie im Formular machen, fließen ein; Sanierungsstau am Gemeinschaftseigentum, Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Rechte im Grundbuch und der tatsächliche Innenzustand lassen sich ohne Besichtigung jedoch nicht unabhängig überprüfen. Eine Anerkennung durch Banken oder Behörden kann nicht zugesagt werden.

Häufige Fragen zur Wohnungsbewertung

Welche Angaben sind bei einer Wohnung zusätzlich wichtig?+

Geschoss, Aufzug, Balkon oder Terrasse, Stellplatz und Kellerabteil sowie der Zustand des Gemeinschaftseigentums. Bei vermieteten Wohnungen zusätzlich die tatsächliche Miete.

Wird eine vermietete Wohnung anders bewertet?+

Bei vermieteten oder vermietbaren Objekten wird, je nach Datenlage, die Ertragsseite betrachtet: nachhaltig erzielbare Erträge und Bewirtschaftung. Bei selbst genutzten Wohnungen steht das regionale Vergleichspreisniveau im Vordergrund.

Was ist mit Hausgeld und Rücklage?+

Hausgeld und Instandhaltungsrücklage sind für Ihre eigene Einschätzung wichtig, weil sie die laufenden Kosten und den Zustand des Gemeinschaftseigentums abbilden. Prüfen Sie dafür Protokolle und Abrechnungen der Eigentümerversammlung.

Ersetzt das eine Besichtigung?+

Nein. Ohne Ortsbesichtigung lassen sich Zustand des Treppenhauses, Bauschäden, Lärm oder Sanierungsstau am Gemeinschaftseigentum nicht beurteilen. Das Ergebnis ist ein digitaler Wertreport, kein förmliches Verkehrswertgutachten.